Gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut anlässlich der Bundestagswahl 2021

Datum

Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“

4JahreGegenKinderarmut

Gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut
zur Bundestagswahl 2021


Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel
zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chanen. Armut grenzt aus, Armut macht krank. Diese Zusammenhänge sind seit Langem bekannt
und wissenschaftlich erwiesen.
Die Politik ist nicht untätig: Vom Aufbau von Präventionsketten auf kommunaler Ebene über
den Ausbau der Kindertagesbetreuung bis hin zum Starke-Familien-Gesetz wird versucht, Kinder und Jugendliche in ihrem Aufwachsen zu begleiten und ihre Startchancen und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern.
Wir, die unterzeichnenden Organisationen, stellen allerdings fest: Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus. Die Armut von Kindern und Jugendlichen stagniert auf hohem Niveau.
Die Corona-Pandemie führte zu weitreichenden Einschränkungen und Veränderungen im Leben der Menschen. Diejenigen, die ohnehin am stärksten strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt waren, standen auch in dieser Krise unter keinem ausreichenden „Rettungsschirm“:
Arme und armutsbedrohte Familien mussten den Wegfall von Leistungen für Bildung und Teilhabe, die den Kindern und Jugendlichen eigentlich zustehen, kompensieren. Sie blieben weitgehend auf sich alleine gestellt, als Schulen, Kitas und soziale Einrichtungen geschlossen
waren. Die monetären Hilfen wie bspw. der Kinderbonus oder das Aktionsprogramm „Aufholen
nach Corona“ waren nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Krise hat strukturelle Benachteiligungen verstärkt und traf vor allem die Schwächsten.
Wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern den neu gewählten Bundestag und
die neue Bundesregierung auf, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen. Wir sind uns darin einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder
gesellschaftliche Teilhabe und ein gutes Aufwachsen erfahren können. Dazu gehören
der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur,
die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag und die psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Pandemie. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!
Folgende Grundsätze sind dabei zentral:
Gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut anlässlich der Bundestagswahl 2021

  1. Armut ist kein Versagen der/des Einzelnen! Die meisten Eltern wollen das Beste für ihre Kinder und sparen eher bei sich selbst, um den Geburtstagswunsch ihrer Kinder zu erfüllen oder den Sportverein zu bezahlen. Dennoch reicht das Geld häufig nicht aus, da Löhne zu niedrig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unzureichend unterstützt, Kinderbetreuung teilweise nicht bedarfsgerecht und kindbezogene Sozialleistungen nicht bedarfsdeckend sind. Arme Kinder und Jugendliche können deshalb vielfach nicht an den Angeboten teilhaben, die den meisten Gleichaltrigen selbstverständlich offenstehen. Dennoch hält sich bei einigen Politikerinnen, Journalistinnen und Mitmenschen hartnäckig die Auffassung, dass arme Familien ihre Lage selbst verschulden und arme Eltern verantwortungslos handeln würden. Armen Jugendlichen wird beispielsweise oft individuelles Versagen unterstellt, wenn sie Herausforderungen auf ihrem Bildungsweg nicht problemlos meistern. Wir appellieren, Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gesellschaftlich und politisch als strukturelles Problem zu begreifen, entsprechend zu kommunizieren und zu handeln. Eltern, Kinder und Jugendliche müssen als Expertinnen in eigener Sache ernst genommen und bei der Entwicklung von Strategien beteiligt werden. Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen mit einer vorsorgenden und unterstützenden Sozialpolitik ist kein Verteilen von Almosen, denn jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Aufwachsen.
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige
    Lebensverhältnisse!
    In Deutschland hat sich die sozioökonomische Ungleichheit in den vergangenen Jahren verfestigt. Die öffentliche und zivilgesellschaftliche Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sowie
    deren Familien, z.B. Bildungs- und Kultureinrichtungen, Schwimmbäder oder öffentliche Bibliotheken sowie Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind vielfach gerade dort am wenigsten
    ausgebaut, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Familienunterstützende Angebote wie
    die Familienbildung, -beratung und -erholung sind finanziell nicht genügend abgesichert. Die
    Bildung der Kinder und Jugendlichen ist ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und
    kann dazu führen, dass die soziale Benachteiligung nicht über Generationen hinweg fortgeschrieben wird. Hierzu sind Intensivierungen in der Bildungspolitik, gerade auch in der frühkindlichen Bildung, notwendig. Dieses gilt überall, denn die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ nach Artikel 72 (2) GG ist eine staatliche Verpflichtung.
    Wir fordern von Bund, Ländern und Kommunen ein Gesamtkonzept, wie kommunale Infrastrukturangebote für Kinder und Jugendliche an den tatsächlichen Bedarf angepasst, verzahnt und solidarisch finanziert werden können, sodass sie allen offen stehen und für alle
    bezahlbar sind. Dazu gehören ausreichend bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige
    und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.
    Gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut anlässlich der Bundestagswahl 2021
  3. .Jedes Kind ist gleich viel wert!
    Die Feststellung des Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen ist für das Steuerrecht,
    aber auch für alle familienbezogenen und sozialen Leistungen von entscheidender Bedeutung.
    Willkürliche Abzüge oder Anrechnungen führen dazu, dass das Existenzminimum und damit
    die Auszahlungsbeträge unterschiedlich hoch ausfallen, abhängig davon, ob die Eltern für ihre
    Kinder neben dem Kindergeld Grundsicherung, Kinderzuschlag und/oder Unterhaltsvorschuss
    beziehen oder durch die Kinderfreibeträge ein zusätzliches Plus haben. Vor allem im Sozialrecht wird damit keine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet.
    Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen zu beenden! Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für die Grundsicherungsleistungen
    bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein und Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können. Dabei dürfen der Ausbau der Infrastruktur und die materielle Besserstellung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dies
    sind zwei zentrale Säulen für ein gutes Aufwachsen.
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!
    Zwar sind in der vergangenen Legislaturperiode einige Sozialleistungen wie der Kinderzuschlag etwas verbessert worden, an der Situation armer Kinder und Jugendlicher, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, hat das jedoch kaum etwas geändert. Das Bildungs- und
    Teilhabepaket ist im Bereich des Grundsicherungsrechts grundsätzlich falsch angesiedelt.
    Trotz des aktuellen Versuchs, es zu vereinfachen, ist es unverändert bürokratisch, stigmatisierend und wird von vielen Familien nicht oder nur in Teilen genutzt. Wo die infrastrukturellen
    Voraussetzungen nicht vorhanden sind, können manche Leistungen, wie die zur sozialen und
    kulturellen Teilhabe, nicht abgerufen werden, sodass für diese Kinder das Existenzminimum
    nicht gedeckt ist.
    Wir fordern, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und von den Leistungsberechtigten leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.
    Eine gute Armutspolitik misst sich nicht daran, ob sie Leistungen vorhält, sondern ob diese
    auch ankommen!
    Der Bundestag ist gerade neu gewählt worden. Jetzt beginnen Koalitionsverhandlungen.
    Wir fordern, dass die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in
    der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielt.
    Allen Kindern und Jugendlichen muss ein gutes Aufwachsen möglich sein!
    Gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut anlässlich der Bundesta
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